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Sofortmaßnahmen

Bei festgestellten akuten Schadenursachen, wie Leitungsschäden, offensichtliche Lecks in Abdichtungen oder ähnlichem muss unverzüglich gehandelt werden.

Von manchen Schäden gehen auch Gefahren für Leib und Leben der Bewohner aus. (z.B. Probleme in der Standsicherheit bei größeren Feuchteschäden im Tragwerk). Hier hat der Gebäudeeigentümer unverzüglich zu handeln.

Es muss auch eine weitere ausweitende Schädigung des Gebäudes verhindert werden.

Sie erhalten Vorschläge zu möglichen Sofortmaßnahmen zur Schadenseindämmung.