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Lüftungsstufen

Lüftungsstufen nach DIN 1946-6

Die DIN 1946-6 führt vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Stärke auf.

 

Stufe 1
Lüftung zum Feuchteschutz LF

Notwendige Lüftung zur Sicherstellung des Bautenschutzes (Feuchteschutz) in Abhängigkeit des Wärmeschutzniveaus- unter üblichen Nutzungsbedingungen.
Dabei werden die Feuchtelasten teilweise reduziert.
D.h. Bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer, (leer stehende Wohnung).

Diese Stufe muss, nach der Norm, ständig und unabhängig vom Nutzer sichergestellt werden.

 

Stufe 2
Reduzierte Lüftung RL - früher Mindestlüftung

Dies beinhaltet die nötige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (also die Feuchte- und Schadstoffbelastung) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchte- und Schadstofflasten (z.B. bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers)

Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sichergestellt sein.

 

Stufe 3
Nennlüftung NL - früher Grundlüftung

Die ist die nötige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb)

Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

 

Stufe 4
Intensivlüftung IL

Ist zeitweilig nötig mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau von Lastspitzen. (z.b. durch Duschen, Kochen, Waschen etc.)

Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.