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Brandschutzplanung

Im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes werden Gebäude oder Gebäudeteile so geplant, dass die Ausbreitung von Feuer und Rauch in Gebäuden Hindernisse in den Weg gestellt werden um die Rettung von Mensch und Tier, wirksame Löschmaßnahmen oder weitere Schutzziele zu gewährleisten.

Hierbei müssen aus verschiedensten aktiven und passiven Maßnahmen diejenigen gewählt werden, die den brandschutztechnischen und wirtschaftlichen Anforderungen genügen.

Auch die Wahl der Baustoffe (bereits in der Entwurfsphase) spielt hierbei eine große Rolle. Unter Kenntnis der im Brandschutznachweis gestellten Anforderungen können bereits im frühen Planungsstadium, aber auch später, effektive Alternativen erarbeitet werden.

Ich unterstütze sie hier gerne.

Brandschutznachweise

Die bayerische Bauordnung sagt in Art 12:

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

Dazu werden bautechnische Anforderungen an die Brennbarkeit der Bauteile, die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile ( ausgedrückt in Feuerwiderstandsklassen), die Dichtheit der Verschlüsse und Öffnungen, sowie an die Anordnung von Rettungswegen gestellt.

Die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz werden in vielen weiteren Vorschriften und Verordnungen beschrieben. Auch sind manchmal weitere Schutzziele zu beachten, wie z.b. der Schutz von einmaligem Kulturgut oder hochwertigen Lagergütern.

Zur Erfüllung dieser Anforderungen gibt es auch die verschiedensten planbaren Maßnahmen.

In einem Brandschutznachweis/-konzept werden für jedes Bauvorhaben die Anforderungen der Gesetze, Vorschriften und Verordnungen mit den geplanten Maßnahmen verglichen und bewertet.

Fluchtwegepläne

Brandschutzordnungen

Oder

Wie verhalte ich mich im Brandfall.

In Gebäuden in denen sich eine größere Anzahl von Personen dauernd, oder auch nur vorübergehend, aufhalten, muss jeder wissen, wie er sich in einem Brandfall in diesem Gebäude zu verhalten hat.

Dazu werden in öffentlichen allgemein zugänglichen Bereichen „Anweisungen“ für den Brandfall ausgehängt. Auch in Gästezimmern von Beherbergungsbetrieben sind die Brandschutzordnungen obligatorisch. Am Besten wäre es, wenn jeder in seiner Wohnung, diese „Anordnung“ hätte. Denn nur was ständig im „Blick“ ist, kann auch im Notfall sicher gehandhabt werden.

Die Brandschutzordnung wird speziell auf jedes Gebäude angepasst. Zusammen mit einem Fluchtwegeplan sichert er die Rettung von Mensch und Tier.

 

 

 

Fluchtwegeplan

Der öffentlich ausgehängte Fluchtwegeplan erleichtert die Orientierung in Gebäuden.

Auch zeigt er speziell für jeden Bereich, die schnellstmöglich erreichbaren Wege in sichere Abschnitte oder ins Freie.

Zusammen mit der Brandschutzordnung bildet er das Rückgrat der Selbstrettungsmaßnahmen der Personen im Gebäude.

Der Aushang des Fluchtwegeplans, sowie der Brandschutzordnung sind gesetzlich geregelt.

Auch ist er eine Hilfe der zur Brandbekämpfung und Menschenrettung der angerückten Feuerwehrkräfte.

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne

Für einzelne Gebäude werden die nach DIN ISO 23601, DIN EN ISO 7010 und ASR A 1.3         gezeichneten Feuerwehrpläne der jeweilig zuständigen Wehr zur Verfügung gestellt. Diese werden unter Berücksichtigung der bei der örtlichen Feuerwehr vorhandenen Ressourcen, sowie deren Einsatzkonzepten erstellt.

Die jeweiligen Feuerwehrverantwortlichen werden dabei von mir selbstverständlich konsultiert.

BSP