Nach Art. 12 der bayerischen Bauordnung, müssen bauliche Anlagen so gestaltet werden, dass die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert wird, und im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Unsere Brandschutznachweise entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften und berücksichtigen dabei auch spezielle Schutzziele, wie den Schutz von Kulturgütern oder hochwertigen Lagergütern.
