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Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen

Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen

 

Für alle die nur ein Eigenheim erstellen, eine Wohnung modernisieren, den Wärmeschutz an bestehendem Wohnraum verbessern oder mehr als 3 Fenster austauschen ist es notwendig sich über die zukünftige Lüftung Gedanken zu machen.

 

Unsere heutigen „high-tec“ Gebäude müssen die Energieeinsparverordnung einhalten und sind daher „luftdicht“ auszuführen.

Es stellt sich immer die Frage: „Wie lüfte ich mein Gebäude?“

 


Ich möchte ein gesundes Wohnklima und keine Schimmelgefahr einerseits und andererseits möchte ich meine Kosten so gering wie möglich halten.

Die Frage, ob überhaupt eine „Lüftungsanlage“ benötigt wird, wird bei Eigenheimerstellern meistens aus dem Bauch beantwortet. (Mehrmals am Tag Querlüften reicht schon).

 

Doch es gibt durch DIN 1946-6 und die DIN 18017-3 eine klare Stellung hierzu.


Fensterlose Räume müssen nach DIN 18017-3 mechanisch belüftet werden.
DIN 1946-6 sagt darüber hinaus, daß wenn in einer Wohnung, in einer gewissen Zeiteinheit, der Luftvolumenstrom durch Infiltration (über Undichtigkeiten- Blower Door Test) kleiner ist als der nötige Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz (Menge der notwendig auszutauschenden Luft), dann sind die Anforderungen zur Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme gegeben.

 

Manuelle Fensterlüftung ist keine lüftungstechnische Maßnahme

 

da dies nicht nutzerunabhängig stattfinden kann.

 

D.h. Es muss in jedem Fall ein Lüftungskonzept erstellt werden.