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Fluchtwegepläne

Brandschutzordnungen

Oder

Wie verhalte ich mich im Brandfall.

In Gebäuden in denen sich eine größere Anzahl von Personen dauernd, oder auch nur vorübergehend, aufhalten, muss jeder wissen, wie er sich in einem Brandfall in diesem Gebäude zu verhalten hat.

Dazu werden in öffentlichen allgemein zugänglichen Bereichen „Anweisungen“ für den Brandfall ausgehängt. Auch in Gästezimmern von Beherbergungsbetrieben sind die Brandschutzordnungen obligatorisch. Am Besten wäre es, wenn jeder in seiner Wohnung, diese „Anordnung“ hätte. Denn nur was ständig im „Blick“ ist, kann auch im Notfall sicher gehandhabt werden.

Die Brandschutzordnung wird speziell auf jedes Gebäude angepasst. Zusammen mit einem Fluchtwegeplan sichert er die Rettung von Mensch und Tier.

 

 

 

Fluchtwegeplan

Der öffentlich ausgehängte Fluchtwegeplan erleichtert die Orientierung in Gebäuden.

Auch zeigt er speziell für jeden Bereich, die schnellstmöglich erreichbaren Wege in sichere Abschnitte oder ins Freie.

Zusammen mit der Brandschutzordnung bildet er das Rückgrat der Selbstrettungsmaßnahmen der Personen im Gebäude.

Der Aushang des Fluchtwegeplans, sowie der Brandschutzordnung sind gesetzlich geregelt.

Auch ist er eine Hilfe der zur Brandbekämpfung und Menschenrettung der angerückten Feuerwehrkräfte.